Zweitwohnsitz – Anmeldung, Steuern und Tipps

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Es gibt unterschiedliche Gründe, warum ein Zweitwohnsitz vorteilhaft oder sogar notwendig sein kann. Hierzu kann die Arbeit gehören, wenn auf Grund der Entfernung eine zweite Wohnung günstiger als die tägliche Fahrt ist. Allerdings ist es wichtig, dass diese Wohnung entsprechend angemeldet wird, um die Kosten hierfür in einem überschaubaren Rahmen bleiben.

Bei der Anmeldung und vor allem bei den Steuern wird unterschieden, ob es sich um einen Erst- oder Zweitwohnsitz handelt. Mit einigen Tipps hält sich der bürokratische Aufwand in Grenzen. Dabei ist zu wissen, was die Definition und die gesetzliche Einstufung des Zweitwohnsitzes ist.

Wie definiert sich der Zweitwohnsitz?

Bei einer Wohnung oder einem Haus handelt es sich um abschließbare Räumlichkeiten, die über eine Küche, Sanitärbereich und eine Wohn- und Schlafbereich verfügt. Büros und Gewerberäume sind hiervon ausgeschlossen.

Der Paragraph 22 Bundesmeldegesetz besagt, dass es sich beim Hauptwohnsitz um die überwiegend genutzte Wohnung handelt. Wird allerdings eine zweite Wohnung als Übernachtungsmöglichkeit für Pendler angemietet und die eigentliche Wohnung nur am Wochenende besucht, kommt es bei der Einstufung in Haupt- und Zweitwohnsitz darauf an, ob eine Lebensgemeinschaft besteht, die vorrangig zu beurteilen ist. Es kommt nicht nur auf die Zeit, sondern auch auf den Lebensmittelpunkt an.

Wann muss die Anmeldung der Wohnung erfolgen?

Nach Paragraph 21 Bundesmeldegesetz haben die Bürger zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung Zeit, diese anzumelden. Dies gilt für alle Wohnungen und Häuser, die in irgendeiner Art selbst bewohnt werden.

Die Anmeldung wird bei der zuständigen Gemeine vorgenommen. Hierfür steht das Einwohnermeldeamt zur Verfügung. Mittlerweile ist es nicht mehr unbedingt notwendig persönlich zu erscheinen. Alternativ besteht die Möglichkeit zum Download der entsprechenden Formulare, die zu Hause vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Anschließend sind die Dokumente innerhalb der Zwei- Wochen- Frist an die jeweilige Gemeinde zu schicken.

Welche Unterlagen sind für die Anmeldung des Zweitwohnsitzes notwendig?

Zweitwohnsitz – Anmeldung, Steuern und Tipps
Zweitwohnsitz – Anmeldung, Steuern und Tipps

Unabhängig davon, ob die Unterlagen per Post zugeschickt oder vor Ort im Einwohnermeldeamt des Zweitwohnsitzes ausgefüllt werden, es sind mehrere Unterlagen notwendig. Diese lassen sich zu Hause vorbereiten.

  •  Formular des Einwohnermeldeamtes: ausgefüllt und unterschrieben
  •  Reisepass oder Personalausweis: Bei Postversand kopieren
  •  Vermieterbestätigung beziehungsweise Wohnungsgeberbestätigung

Für die Vermieter- oder Wohnungsgeberbestätigung werden ebenfalls Formulare zum Download angeboten. Dies gilt als Beleg, welches den Einzug oder den Auszug des jeweiligen Mieters oder Mieterin bestätigt.

Ausnahmen von der Meldepflicht

Im Bundesmeldegesetz sind einige Ausnahmen zu finden, bei denen ein Zweitwohnsitz nicht anzumelden ist, um den bürokratischen Aufwand nicht unnötig zu erhöhen. Ist von Anfang an bekannt, dass die Zweitwohnung nur für eine begrenzte Dauer von maximal 6 Monaten benötigt wird, ist eine Anmeldung nicht erforderlich. Sollte sich im Laufe der Zeit oder am Ende der 6 Monate herausstellen, dass eine Verlängerung notwendig ist, beginnt ab diesem Zeitpunkt die Zwei- Wochen- Frist.

Ebenfalls gilt eine Ausnahme, wenn es sich um einen Einzug in eine Gemeinschaftseinrichtung handelt. Auch eine zur Verfügung gestellte Wohnung während der beruflichen Absolvierung ist bei dieser Ausnahme berücksichtigt.

  •  Wehrdienst
  •  Zivildienst
  •  Bundesfreiwilligendienst
  •  Soldat
  •  Polizeivollzugsbeamter
  •  Lehrgänge im öffentlichen Dienst
  •  Aus- und Fortbildung

Diese Wohnungen und Unterkünfte werden stets derartigen Personenkreisen zur Verfügung gestellt. Der Grund des Aufenthalts sollten nachweisbar sein, wenn es zu Fragen kommt.

Welche Kosten entstehen bei einem Zweitwohnsitz?

Zu den ersten und wesentlichen Kosten gehört die Anschaffung. Dabei kann es sich je nach Fall um den Kaufpreis handelt. Ebenfalls lassen sich Zweitwohnungen anmieten, die mit einem festen monatlichen Betrag verbunden sind. Wie auch beim Erstwohnsitz sind auch am Zweitwohnsitz die Nebenkosten zu zahlen. Diese fallen etwas geringer aus, da nicht alles doppelt benötigt wird. Auf einen Festnetzanschluss wird in der Regel verzichtet. Auch stellt sich die Frage, ob eine Mülltonne benötigt wird oder die Entsorgung in der Hauptwohnung erfolgt. Jedoch sind ebenfalls Wasser, Strom und weitere Kosten zu begleichen.

Zusätzliche Kosten fallen bei der Zweitwohnung durch die Zweitwohnungssteuer an. Diese Besteuerung fällt immer wieder anders aus und lässt sich deshalb nicht pauschal benennen. In den Gemeinden, die diese Steuer verlangen ist mit einem Betrag zwischen 5 und 16 Prozent der Nettokaltmiete zu kalkulieren. Daher lohnt es sich vorab zu informieren, um sich diese Kosten sparen zu können.

Lässt sich nachweisen, dass die Wohnung von einem Ehepartner oder Teil einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ausschließlich aus beruflichen Gründen benötigt wird, ist eine Befreiung der Steuer erfolgreich zu beantragen.

Welche Vorteile hat eine Zweitwohnung?

Die Zweitwohnung bietet sich nicht nur für Berufstätige an, um die Zeiten des Pendelns zu reduzieren und die tägliche Zeit anderweitig nutzen zu können. Auch aus privaten Gründen kann sich ein Zweitwohnsitz anbieten. Ob am Meer oder in einer anderen beliebten Region, wie in den Bergen, kann diese Wohnung einen Rückzugsort darstellen.

Letztendlich haben die Gründe eine Gemeinsamkeit. Durch den Zweitwohnsitz, ob als Haus oder Wohnung, Miete oder Eigentum, lässt sich das Leben bereichern und die Zeit sinnvoller nutzen. Es empfiehlt sich mit den einzelnen Angeboten zu befassen, um sich langfristig darin wohlzufühlen und Kraft zu tanken.