Renovierungskosten absetzen – Das geht

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Ob für den eigenen Wohnzweck oder zur Miete, ein Haus oder eine Wohnung soll sich wie zu Hause anfühlen. Glücklicherweise sind die Kosten für die Renovierung steuerlich absetzbar.

Wie kann ich Kosten für Renovierung absetzen?

Um zu ermitteln, wie man Renovierungskosten absetzen kann, müssen Sie eine zentrale Frage beantworten: Ziehen Sie selbst ein oder möchten Sie vermieten? Gerade bei den steuerfreien Beträgen gibt es hier einen großen Unterschied. Steuersenkungen versus Werbekosten: Als Werbungskosten sind alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Arbeit und Erwerb abzugsfähig.

Die Höhe der Werbungskosten mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen. Das heißt, in den meisten Fällen bekommen Sie Ihr Geld vom Finanzamt zurück. Steuersenkungen mindern jedoch nicht das zu versteuernde Einkommen. Vielmehr wird sie direkt von der errechneten Steuerlast abgezogen. Wenn Sie alleine wohnen, bedeutet das nicht, dass Sie für alle Kosten aufkommen müssen. Das Finanzministerium beteiligt sich auch an Ausgaben, die zu Hause anfallen, einschließlich Renovierungen.

Kostenangabe für die Steuererklärung

Renovierungskosten absetzen kann man auf verschiedene Wege. Eigentum zu besitzen bedeutet natürlich auch zu arbeiten. Glücklicherweise können Sie auch die Kosten für den Umbau, die Instandhaltung und die Modernisierung Ihres Hauses abziehen. WICHTIG: Nur Lohn- und Transportkosten sowie Miete von Arbeitsmitteln von Auftragnehmern sind abzugsfähig. Materialkosten wie z. Fliesen und Farben können auf dem Anmeldeformular leider nicht aufgeführt werden. Daher ist es am besten, Rechnungen detailliert zu kategorisieren. Mit Steuer-Scan fotografieren Sie einfach Ihre Rechnung, diese wird gescannt und automatisch an WISO Steuer übermittelt.

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen sind alle Leistungen, die direkt für einen Haushalt erbracht werden. So können Sie zum Beispiel die Kosten einer Putzfrau, eines Gärtners oder eines Privatkochs bei einer Gartenparty bei Ihnen zu Hause absetzen. Themendetails: Haushaltsdienstleistungen Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine hauswirtschaftliche Leistung oder eine kaufmännische Leistung handelt – in beiden Fällen geht es um die Steuerentlastung. Steuererklärungen erlauben 20 % der Rechnungssumme. Wichtig: Die Maximalbeträge gelten pro Haushalt.

Neuer Steuerbonus für die Renovierung ab Januar 2020

renovierung

Neben der handwerker- und unternehmenssteuerlichen Förderung gewährt das Finanzministerium ab 2020 eine weitere steuerliche Förderung. Denn das Land fördert derzeit teilweise energiesparende Baumaßnahmen im Wohnungsbau. Denn hier können Sie nicht nur Lohn und Fahrtkosten, sondern auch die Kosten für die Materialbeschaffung absetzen.

Zu den energiesparenden Baumaßnahmen gehören beispielsweise der Austausch von Fassaden- und Dachdämmung, neue Fenster, neue Heizungs- und Lüftungsanlagen. Kurz gesagt, alles, was Ihr Zuhause energieeffizienter macht. Dieser Steuervorteil ist jedoch an einige Voraussetzungen gebunden:

  • Die Immobilie muss älter als 10 Jahre sein
  • Die Baumaßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2020 und 31.12.2029 durchgeführt werden
  • Die Immobilie muss von Ihnen selbst bewohnt werden

So spart man als Vermieter Steuern bei der Renovierung

Der große Unterschied zum Eigenheim besteht darin, dass der Vermieter Aufwendungen als Werbungskosten absetzen kann. Schließlich stehen die Ausgaben in direktem Zusammenhang mit den Einnahmen. Im Klartext bedeutet dies, dass hier keine abzugsfähigen Aufwendungen gedeckelt sind. Allerdings sind nicht alle Beträge auf einmal abzugsfähig. Grundsätzlich ist zwischen einer anschaffungsnahen Herstellkostenfrage und einer Instandhaltungskostenfrage zu unterscheiden. (Steuerliche) Unterschiede werden im nächsten Abschnitt erörtert.

Anschaffungs- und Herstellungskosten sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Errichtung von Immobilien anfallen. Zu den typischen Anschaffungskosten zählen der Kaufpreis zuzüglich Anschaffungsnebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Maklergebühren. So kann man durch verschiedene Faktoren die Renovierungskosten absetzen.

Was sind Herstellungskosten?

Muss die Immobilie nach dem Kauf umgebaut, erweitert oder komplett saniert werden, um sie vermietbar zu machen? Es kann sein, dass ein relativ niedriger Kaufpreis gezahlt wurde, weil das Haus saniert werden musste. Durch Renovierungsarbeiten steigt jedoch der Wert eines Hauses oder einer Wohnung. Der „neue“ Ist-Wert einer Immobilie setzt sich aus dem Kaufpreis und eventuellen Renovierungen zusammen.

Diese Kosten sind daher in den Anschaffungskosten enthalten. Dies wird auch als Herstellungskosten nahe am Anschaffungszeitpunkt bezeichnet. Der Unterschied zu einer „normalen“ Unterhaltsgebühr besteht darin, dass die Kosten nicht sofort von der Steuer abgesetzt werden können.

Diese werden zusammen mit den Anschaffungskosten als Teil der Abnutzung, kurz AfA-Abzug, berücksichtigt. Dies bedeutet in der Regel, dass Anschaffungskosten, Anschaffungsnebenkosten und anschaffungsbezogene Herstellungskosten auf 50 Jahre zu verteilen sind.

Erhaltungsaufwendungen bringen Steuervorteil

Sobald Sie etwas an einer bereits vorhandenen Immobilie instandhalten, werden diese zu Instandhaltungskosten. Dazu gehören zum Beispiel nicht nur vorgeschriebene Schönheitsreparaturen, sondern auch notwendige Renovierungen. Leistungen: Unterhaltskosten sind als Werbungskosten voll abzugsfähig. Normale Wartungskosten zur Beseitigung von Kratzern und Mängeln werden berechnet. Keine erkennbare Wertsteigerung des Hauses. Übliche Erhaltungsaufwendungen sind:

  • Austausch von Türschlössern
  • Versetzen von Wänden
  • Reparatur des Daches
  • Renovierung des Badezimmers

Rechnungsbetrag für Renovierungskosten

Aus Gründen der Übersichtlichkeit haben die Finanzbehörden Limits festgelegt. Als Unterhaltskosten für eine Maßnahme können Ansprüche bis zu 4.000 Euro geltend gemacht werden. Reparatur- und Instandhaltungskosten sind mit Ausnahme sehr hoher Reparaturkosten als Werbungskosten direkt abzugsfähig.

15-Prozent-Grenze

Als Faustregel gilt: Nach der Anschaffung der Immobilie innerhalb der ersten 3 Jahre, darf man nicht mehr als 15 Prozent des Kaufpreises fordern. Andernfalls werden die Anschaffungskosten nicht mehr als Instandhaltungskosten, sondern als anschaffungsnahe Herstellungskosten angerechnet. Das bedeutet, dass die Ausgaben zusammen mit den Anschaffungskosten über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren abgeschrieben werden sollen.

Bei vielen Kleinreparaturen, die sich auf die 15%-Grenze summieren, laufen Sie Gefahr, jedes Jahr nur einen kleinen Betrag abschreiben zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich nur um eine Schönheitsoperation handelt. Jährliche Kosten wie Schornsteinreinigung und Heizungswartung sind von dieser Regelung jedoch nicht betroffen.

Unter der 15-Prozent-Grenze bleiben

Überschreiten Sie nicht die 15%-Grenze. Wenn dies nicht möglich ist, versuchen Sie, eine Reparatur vier Jahre nach dem Kauf zu vereinbaren. Aber auch nach drei Jahren können Renovierungen noch zu Folgekosten in der Produktion führen, wenn der Wohnstandard deutlich gestiegen ist oder eine Immobilie erweitert oder umgebaut wurde. Vergrößert. Standardaufzüge konzentrieren sich auf vier Kategorien:

  • Fenster
  • Sanitäranlagen
  • Elektroinstallationen
  • Heizung

Wenn innerhalb von fünf Jahren mindestens drei dieser Wohnungs- oder Gebäudekomponenten verbessert werden, bedeutet dies in der Regel einen höheren Lebensstandard. Das bedeutet, dass Kosten auch nach dem Erwerb des Eigenheims nur als Teil der Abschreibung berücksichtigt werden dürfen.