Möchten Sie Ihren Wohnort wechseln, weil Sie umziehen müssen oder weil Sie eine neue Arbeitsstelle gefunden haben? Dann kommt es darauf an, ob Sie privat umziehen oder beruflich. In beiden Fällen können Sie die Kosten für den Umzug beim Jobcenter geltend machen und vom Amt übernommen bekommen. Allerdings sind nicht alle Kosten absetzbar – einige Posten müssen Sie selbst tragen. Welche Kosten insgesamt absetzbar sind und wieviel Geld vom Jobcenter übernommen wird, erfahren Sie in diesem Artikel.
Jobcenter und Umzugskosten – was ist absetzbar?
Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln müssen, um eine neue Arbeitsstelle anzutreten, können Sie die Umzugskosten vom Jobcenter übernommen bekommen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt und Sie den Nachweis über die Arbeitsstelle vorlegen können.
Auch wenn Sie bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, kann das Jobcenter die Kosten für den Umzug nicht übernehmen, da es sich hierbei noch nicht um einen beruflichen, sondern um einen privaten Umzug handeln würde. Falls Sie also vorhaben, umzuziehen und die Kosten vom Jobcenter übernommen haben möchten, sollten Sie sich zunächst erkundigen, ob dies möglich ist.
Wieviel kann ich absetzen?
Wenn Sie umziehen, können Sie einige Ihrer Umzugskosten beim Jobcenter absetzen. Wieviel genau, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Grund Ihres Umzugs, der Entfernung oder auch der Art und Weise Ihres Umzugs. In jedem Fall sollten Sie Ihr Jobcenter rechtzeitig über Ihren bevorstehenden Umzug informieren und sich über die Möglichkeiten der Absetzung erkundigen.
Muss ich alles bei der nächsten Einkommensprüfung nachweisen?
Jobcenter können die Umzugskosten absetzen, wenn sie den Umzug als notwendig ansehen. In der Regel müssen Sie den Umzug bei der nächsten Einkommensprüfung nachweisen. Dazu gehören Kosten für:
- Mietwagen
- Umzugsunternehmen
- Umschlagskosten für Möbel und andere Gegenstände
- Kaution und Miete für die neue Wohnung
Auch wenn Sie den Umzug selbst durchführen, können Sie die Kosten für Benzin und andere Unkosten geltend machen. Wichtig ist, dass Sie die Kosten nachweisen können. Jobcenter akzeptieren in der Regel Quittungen und Rechnungen.
Kann das Jobcenter die Absetzung ablehnen?
Das Jobcenter kann die Absetzung von Umzugskosten ablehnen, wenn es nachweisen kann, dass der Umzug nicht notwendig war. In diesem Fall muss der Arbeitslose den Nachweis erbringen, dass der Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung, Ausbildung oder Weiterbildung erforderlich war.
Wie stelle ich einen Antrag für Umzugskosten?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Antrag für Umzugskosten zu stellen. Die genauen Schritte hängen davon ab, welchen Weg Sie wählen. Wenn Sie bei Ihrem Jobcenter um finanzielle Unterstützung für Ihren Umzug bitten möchten, können Sie dies auf zwei Wegen tun:
Entweder stellen Sie einen formlosen Antrag, in dem Sie um finanzielle Hilfe bitten, oder Sie füllen einen speziellen Antrag aus, den das Jobcenter für Umzugskosten bereitstellt. Wenn Sie sich für den formlosen Weg entscheiden, sollten Sie in Ihrem Antrag Folgendes angeben:
- Ihren vollständigen Namen und die Anschrift Ihres aktuellen Wohnsitzes
- Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Ihr Geburtsdatum
- Die Anschrift Ihres neuen Wohnsitzes
- Eine kurze Erklärung, warum Sie um finanzielle Hilfe für Ihren Umzug bitten
Denken Sie daran, dass es immer besser ist, zu viele Informationen anzugeben, als zu wenige. So kann das Jobcenter schneller entscheiden, ob und in welcher Höhe es Ihnen helfen kann. Wenn Sie den speziellen Antrag des Jobcenters ausfüllen möchten, finden Sie ihn in der Regel auf der Website des jeweiligen Jobcenters oder bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.
Dieser Antrag ist in der Regel etwas ausführlicher als der formlose Antrag und enthält neben den oben genannten Punkten auch Angaben zu Ihrer finanziellen Situation und Ihren Einkommensquellen. Auch hier gilt: Je mehr Informationen Sie angeben, desto einfacher ist es für das Jobcenter, Ihren Antrag zu bearbeiten und sich ein Bild von Ihrer Situation zu machen.
Fazit
Es ist nicht immer ganz einfach, die Kosten für einen Umzug selbst zu tragen. Vor allem dann nicht, wenn man bereits in einer prekären finanziellen Situation ist. Dennoch kann es sich lohnen, umzuziehen – vor allem dann, wenn man durch den Umzug die Möglichkeit bekommt, in eine günstigere Wohnung zu ziehen oder die Miete zu reduzieren. Auch wenn das Jobcenter in der Regel nur die Kosten für einen Umzug innerhalb einer bestimmten Entfernung übernimmt, kann es sich lohnen, mit dem Jobcenter über die Möglichkeit einer Absetzung der Kosten für den Umzug zu sprechen. Denn je nach Situation kann es sein, dass das Jobcenter die gesamten Kosten für den Umzug übernimmt.
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