Wer ein energieeffizient gebautes Haus als Bestandsimmobilie kaufen oder eines bauen lassen möchte, kann dafür die Förderung KfW 153 in Anspruch nehmen, wenn er die gegebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Förderung KfW 153 ist zwar durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit dem 01.07.2021 unter dieser Bezeichnung eingestellt worden und wird durch die KfW-Programme 261, 262 und 461 ersetzt.
Was bedeutet energieeffizient Bauen nach KfW 153
Bevor der Begriff erläutert wird, was energieeffizient beim Bau oder Kauf eines Hauses bedeutet, ist die Frage, wer von dem „KfW-Programm Energieeffizient Bauen“ profitieren kann, nicht unwichtig. Es sind nicht nur Privatpersonen, sondern auch Wohnungsgenossenschaften oder Investoren, welche für selbst zu nutzende oder zu vermietende Häuser die Investitionsmaßnahmen planen. KfW-Effizienzhäuser werden mit der Bezeichnung 55, 40 oder 40 Plus ergänzt, was einen Hinweis auf den Jahres-Primärenergiebedarf gibt. Ein KfW-Energieeffizienzhaus 55 darf mithin nicht mehr als 55 % des primären Energiebedarfs des Referenzgebäudes nach Energieeinsparverordnung 2009 aufweisen. Das muss von einem wirtschaftlich unabhängigen Sachverständigen bestätigt werden. Dazu kann das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung KfW 431“ beantragt werden.
Was wird mit dem KfW-Programm gefördert?
Seit dem 02.02.2022 gilt die Wiederaufnahme der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, mit der ein Kredit für ein Haus oder eine Wohnung vergeben wird, wenn energieeffizient gebaut oder saniert wurde. Dieses als Ersatz für KfW 153 bezeichnete Bundesförderung trägt die Kredit Nr. 261 und bietet folgende Merkmale:
- 0,01 % effektiver Jahreszins für Sanierung, Kauf oder Neubau
- Kredit bis zu 150.000 € je Wohneinheit im Effizienzhaus
- Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 25 %
- Weitere Zuschüsse möglich, z. B. für BaubegleitungSeit dem 28.07.2022 wurde die Bundesförderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angepasst. Bei einer Sanierung entfällt die Förderung für die Effizienzhaus-Stufe 100, der Einzelmaßnahmen und des iSFP-Bonus über den individuellen Sanierungsfahrplan. Auch die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und damit verbundenere Maßnahmen entfällt. Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse wurden außerdem angepasst, wer bereits einen Antrag bis 27.07.2022 einschließlich gestellt hatte, ist von den Änderungen nicht betroffen.
Auch ohne KfW 153 die Förderung nutzen – KfW 261/262
Auch wenn durch die Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die bis dahin gültigen Programme für KfW-Förderungen ersetzt wurden, sind die angebotenen Einzelmaßnahmen immer noch eine gute finanzielle Unterstützung. Eine direkte Förderung ist beispielsweise, dass für Einzelmaßnahmen zur Sanierung maximal 60.000 Euro und für den Kauf, Neubau oder die Sanierung zum Effizienzhaus ein Kredit bis zu 150.000 Euro möglich ist. Eine direkte Förderung ist ein Tilgungszuschuss zu jedem Kredit, der in Höhe zwischen 15-50 % vom zurückzuzahlenden Betrag abgezogen werden kann.
Grundsätzlich wird bei der Förderung unterschieden, ob sie für den Kauf oder Neubau oder für die Sanierung eines Hauses beantragt wird. Die Voraussetzungen sind sehr unterschiedlich, je nachdem, welche Energieeffizienzklasse das Objekt besitz bzw. besitzen soll. Die Zinsen für Förderungen können auch bei der KfW schwanken, da sie sich ebenso an den Leitzinsen orientieren wie Bankkredite. Außerdem sind die Zinssätze abhängig von der Förderung und auch von der Laufzeit. Wie bei jeder Immobilienfinanzierung kann auch bei der KfW-Förderung die Art des Darlehens ausgewählt werden. Das Annuitätendarlehen mit tilgungsfreier Anlaufzeit wird am häufigsten in Anspruch genommen, weil es in den ersten Jahren lediglich die Zinsen fällig macht und erst in den folgenden Jahren in monatlich gleichbleibenden Raten der Kredit zurückgezahlt wird.
Besonders Investoren wählen die Variante des endfälligen Darlehens, bei dem während der Laufzeit nur Zinsen gezahlt werden und erst am Ende der Laufzeit der gesamte Kreditbetrag gezahlt wird. Dies ist möglicherweise auch bei vermieteten Objekten eine Möglichkeit der Finanzierung. Grundsätzlich wird auch das Darlehen als Ersatz für KfW 153 mit einer 10-jährigen Zinsfestschreibung abgeschlossen. Die Bereitstellungsprovision wird ab dem 13. Monat mit 0,15 % pro Monat fällig.
Ein Beispiel für eine Förderung beim Bau oder Kauf eines neuen Effizienzhauses ist bei einem Kreditbetrag bis 150.000 Euro eine Förderung von 12,5 % der Kreditsumme. Durch den Tilgungszuschuss können maximal 18.750 Euro von der Summe abgezogen werden, die letztlich als Darlehensschuld übrigbleibt.
Wer eine Sanierung zum Effizienzhaus plant, hat ebenfalls eine Förderung von 120.000 Euro bis 150.000 Euro als Kredit zur Verfügung. Hier betragen dir Tilgungszuschüsse abhängig vom erreichten Standard zwischen 25-50 %, sodass sich zwischen 30.000 und 75.000 Euro vom Darlehensbetrag abziehen lassen.
Auch Einzelmaßnahmen können gefördert werden, bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Hierbei beträgt der Tilgungszuschuss 20 %, ein Effizienzhausstandard muss dafür nicht erreicht werden.
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