Bei einem Erbfall erhalten die Kinder in der Regel auch Immobilien in Form von Wohnhäusern, die den Erblassern gehört haben, zu gleichen Teilen vererbt. Doch wie das Haus am Ende genutzt wird, ob eines der Erben einziehen, das Haus verkaufen, oder vermieten kann, muss dann noch geklärt werden. Allerdings können die Erblasser das Haus an einen Erben überschreiben, so dass dieser dann allein bestimmen kann, wie mit dem Haus verfahren werden soll. Was das für den Erben und die restlichen Geschwister bedeutet, hängt davon ab, wann und wie das Haus überschrieben wurde.
Überschreibung nach dem Erbfall
Wenn die Erblasser sterben, bevor sie das Haus überschreiben, so hat jedes Kind des Eigentümers ein Recht auf einen entsprechenden Pflichtanteil. Dieser berechnet sich aus dem Wert des Hauses und muss an alle Geschwister ausgezahlt werden, denen das Haus nicht überschrieben wurde. Da die Pflichtanteile zu gleichen Teilen den einzelnen Erben zustehen, erhöht sich dieser natürlich mit steigender Anzahl an Geschwistern. Der Erbe, der das Haus überschrieben bekommen hat, darf damit zwar verfahren wie er möchte, doch die Geschwister müssen dennoch ausbezahlt werden. Es ist möglich, gewisse Abmachungen unter Geschwistern zu machen, so zum Beispiel eine Ratenzahlung, oder einen Anteil im Falle einer Vermietung. Doch es kann auch auf den Pflichtanteil als Gesamtzahlung bestanden werden. Wenn der neue Hausbesitzer diesen nicht aus eigener Tasche oder aus dem restlichen Erbe bezahlen kann, so ist es möglich, dass das Haus verkauft werden muss, um die Pflichtanteile auszubezahlen.
Gründe für eine Überschreibung vor dem Erbfall
Aus verschiedenen Gründen können sich Erblasser auch lange vor dem Tod dazu entscheiden, das Haus an eines der Kinder zu überschreiben. Einer der Gründe kann sein, dass die Erblasser das Haus nicht mehr als Wohnsitz nutzen, weil sie in eine Einrichtung für Pflegebedürftige umziehen müssen. Oder eines der Kinder wohnt bereits in dem Haus, das für mehrere Familien ausgelegt ist. So könnten die Eltern das Kind und seine Familie bereits vorab absichern und ihm das Haus überschreiben.
Wenn der Bruder das Haus vor dem Erbfall überschrieben bekommt
Im Falle einer Überschreibung oder einer Schenkung an einen Bruder oder eine Schwester können die anderen Geschwister vorerst nichts ändern und auch rechtlich nicht dagegen vorgehen. Solange die Eltern im Besitz ihrer geistigen Kräfte sind, können sie mit ihrem Besitz sozusagen machen was immer sie wollen. Anrecht an einem Pflichtanteil hat man zu diesem Zeitpunkt ebenfalls nicht. Solange die Eltern leben sind die Hände also gebunden.
Die 10 Jahre Frist
Im Erbfall sind nicht nur die gegenwärtigen Habseligkeiten des Erblassers wichtig, sondern auch Immobilien, die innerhalb der letzten 10 Jahre noch ihnen gehört haben. Das bedeutet, dass bei einer Schenkung oder Überschreibung mit jedem Jahr der Pflichtanteil für die Erbschaft um 10% sinkt. Daraus ergibt sich, dass 10 Jahre nach der Überschreibung das Haus beim Erbe keine Rolle mehr spielt und komplett der Person gehört, die das Haus überschrieben bekommen hat. Tritt der Erbfall allerdings vorher ein, haben die Geschwister immer noch Anrecht auf den übrigen Pflichtanteil.
Wenn der Erblasser also zum Beispiel 5 Jahre nach der Überschreibung verstirbt, so beläuft sich das Erbe des Hauses noch auf die Hälfte dessen Wertes. Die Geschwister haben ein Anrecht auf ihren gleichen Anteil dieser 50%.
Mein Bruder bekommt das Haus überschrieben und ich soll etwas unterschreiben
Wie bereits erwähnt kann einer der Gründe für eine Überschreibung vor dem Erbfall die Absicherung sein. Wenn eines der Kinder im Haus wohnt und dieses Haus auch behalten soll, so kann ein Notar oder Anwalt ein Schreiben aufsetzen, das die Geschwister unterschreiben sollen. Dieser sogenannte Erbverzichtsvertrag kann den anderen Geschwistern vorgesetzt werden. Wird er unterschrieben, so verzichten die Geschwister im Falle des Ablebens der Erblasser in den nächsten 10 Jahren auf ihren Anteil des Erbes am Haus. So muss der Bruder, der das Haus überschrieben bekommt nicht fürchten, dass im Erbfall die Geschwister auf ihren Pflichtanteil bestehen und diesen eventuell sofort ausbezahlt bekommen. Meist wird in einem solchen Schreiben eine Abfindung für die Geschwister vereinbart, so dass sie sich nicht um ihren Anteil des Erbes betrogen fühlen.
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