Es gibt verschiedene Gründe, weshalb man ein Haus von den Eltern überschrieben bekommen kann. Das kann zum Beispiel bei einem Todesfall sein, bei dem das Haus vererbt wird. Womöglich überschreiben die Eltern das Haus auch auf ihre Kinder, weil sie den Platz nicht mehr benötigen, oder ganz einfach, um bei der Erbschaftssteuer zu sparen.
Was auch immer der Grund für eine solche Überschreibung oder Schenkung ist, das Erbschaftsrecht ist eine komplizierte Angelegenheit, bei der man verschiedene Faktoren bedenken sollte. Nicht nur haben Geschwister grundsätzlich das gleiche Recht auf das Erbe, auch der Zeitpunkt der Schenkung ist wichtig. Oft bekommt ein Erbe das Haus der Eltern und dieser muss seine Geschwister dann ausbezahlen.
Wer hat ein Recht an dem Erbe?
Grundsätzlich haben alle Kinder eines Erblassers das Recht auf einen gleichen Anteil des Erbes. Dennoch können die Erblasser ihr Erbe aufteilen und einem der Kinder ihr Haus überschreiben. Im Testament müssen die anderen Kinder dann enterbt werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass die anderen Erben kein Anrecht auf das Haus haben. Diese müssen trotzdem ausbezahlt werden. Dabei hat jeder gleichberechtigte Erbe das Recht auf einen entsprechenden Betrag. Bei zwei Geschwistern wäre das jeweils die Hälfte, bei dreien jeweils ein Drittel und so weiter.
Wann müssen die Geschwister ausbezahlt werden?
Sobald der Erbfall sich ereignet hat, beginnt eine dreijährige Frist ab dem Ende des Jahres, in der die anderen Erben ausbezahlt werden müssen. Es ist auch notwendig, dass die Erben, selbst wenn sie enterbt wurden, von dem Erbfall erfahren. Auch über die Enterbung müssen sie informiert werden.
Ist es sinnvoll das Haus bereits vor dem Erbfall zu überschreiben?
Es kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein, die Angelegenheit mit dem Haus bereits vor dem Ableben zu klären. Alleine die Erbschaftssteuer kann so gesenkt oder gar umgangen werden, wenn das Haus früh genug überschrieben wurde. Außerdem können so die Fragen der Überschreibung geklärt werden und besprochen werden, welches Kind das Haus überschrieben bekommt.
Bei einer Überschreibung muss der Wert des Hauses ermittelt werden. Wenn das Haus noch zu Lebzeiten der Erblasser überschrieben wird, ist der Zeitpunkt vor dem Tod der Erblasser wichtig. Bis zu zehn Jahre vor dem Tod werden die Pflichtteile für die Erben geltend gemacht.
Bei einer Schenkung oder einer Erbschaft ist auch der jeweilige Freibetrag wichtig. Wird dieser Betrag unterschritten, so müssen keine Steuern bezahlt werden. Da ein Haus auch schrittweise überschrieben werden kann, kann der Anteil so berechnet werden, dass der Erbe den jeweiligen Freibetrag voll ausschöpfen kann. Der überschriebene Wert, der mehr als zehn Jahre bei einem Erbfall zurückliegt wird ignoriert. So kann das Haus bereits vor dem Tod aus dem Erbe genommen werden.
Der Anspruch auf Pflichtteilergänzung
Alles, was erst innerhalb der letzten zehn Jahre der Erblasser überschrieben wurde, wird noch in die Erbschaft einberechnet. Wenn sich darunter ein Haus befindet, so wird der Anteil, der jedem Erben zusteht als Pflichtteil bezeichnet. Dieser muss den jeweiligen Geschwistern ausbezahlt werden. Wenn Anteile des Hauses allerdings bereits vor mehr als zehn Jahren überschrieben wurden, werden diese bei der Erbschaft ignoriert. Es werden also nur die Anteile berechnet, die sich in diesem Zeitraum noch im Besitz der Eltern befunden haben. In diesem Fall haben die anderen Geschwister lediglich ein Anrecht auf eine Pflichtteilergänzung.
Wie wird die Pflichtteilergänzung berechnet?
Wird das Haus nicht vor den letzten zehn Jahren der Eltern überschrieben, so haben die Geschwister einen Anspruch auf die Pflichtteilergänzung. Diese nimmt mit jedem Jahr um zehn Prozent ab. Kommt es also innerhalb des Jahres der Überschreibung zum Erbfall, so haben die Geschwister Anspruch auf den vollen Pflichtteil. Findet die Überschreibung ein Jahr vorher statt, dann beläuft sich die Pflichtteilergänzung noch auf 90 Prozent und so weiter. Die Höhe des jeweiligen Betrages wird aus dem Wert der Immobilie, sowie dem zugehörigen Grundstück, zum Zeitpunkt des Erbfalles berechnet.
Der Unterschied zwischen Schenkung und Überschreibung
So wie alle Daumen Finger, aber nicht alle Finger Daumen sind, stehen auch Schenkung und Überschreibung im selben Verhältnis. Eine Schenkung ist immer eine Überschreibung. Doch nicht jede Überschreibung ist eine Schenkung, denn eine Überschreibung kann an Bedingungen geknüpft werden. Zum Beispiel ein Nießrecht oder das Recht auf Wohnen auf Lebenszeit.
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