Beschwerdestelle gegen Hausverwaltungen

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Viele Mehrparteienhäuser haben eigene Hausverwaltungen. Auch Wohnanlagen, Gewerbeobjekte und Eigentumswohnungen können eine Hausverwaltung beschäftigen. Dabei handelt es sich bei der Hausverwaltung um eine administrative Tätigkeit. Oftmals wird die Hausverwaltung mit dem Hausmeister verwechselt. Doch während der Hausmeister eher handwerkliche Tätigkeiten in der Immobilie selbst verrichtet, liegt die Verantwortung bei der Hausverwaltung woanders. Doch wenn die Hausverwaltung ihren Pflichten nicht mehr nachkommt, muss man das als Eigentümer nicht einfach hinnehmen. Es gibt verschiedene Stufen der Beschwerde gegen die Hausverwaltung, mit denen man dafür sorgen kann, dass den Pflichten nachgegangen wird. Dazu gibt es Beschwerdestelle gegen Hausverwaltungen.

Die Pflichten der Hausverwaltung

Grundsätzlich können die Pflichten und Tätigkeiten der Hausverwaltung in zwei Kategorien eingeteilt werden – die kaufmännische Verwaltung und die technische Verwaltung. Während es bei der technischen Verwaltung vorwiegend darum geht, Handwerker und Dienstleister für Reparaturen und Modernisierungen zu engagieren und zu überwachen, ist die kaufmännische Verwaltung sozusagen das täglich Brot. Hierbei geht es vor allem um finanzielle Fragen. So zum Beispiel um Mietanpassungen, Erstellung der jährlichen Nebenkostenrechnung und die allgemeine Verwaltung von Verträgen und Absprachen. Insgesamt sind die Aufgaben der Hausverwaltung sehr umfangreich, weswegen man schnell den Überblick darüber verlieren kann, ob diese Pflichten auch alle erledigt werden. Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es auch bei einer Beschwerdestelle gegen Hausverwaltungen.

Wenn die Hausverwaltung ihren Pflichten nicht nachkommt

Es kann jederzeit passieren, dass die Hausverwaltung die eine oder andere Aufgabe versäumt. Wenn Handwerker nicht schnell genug gerufen werden oder die Nebenkostenabrechnung auf sich warten lässt, dann wird es Zeit, sich zu informieren, ob die Hausverwaltung ihren Pflichten überhaupt noch angemessen nachkommt. Möglicherweise wurde die Verwaltung auf diverse Schäden aufmerksam gemacht, doch hat sich einfach nicht um das Problem gekümmert. Oder die Hausverwaltung ist einfach nur noch nicht dazu gekommen, die nötigen Schritte zu unternehmen. Es kann verschiedene Gründe haben, warum die Hausverwaltung ihre Pflichten vielleicht versäumt hat. Bevor man sich also über die Hausverwaltung bei der entsprechenden Beschwerdestelle gegen Hausverwaltungen meldet, sollte man zunächst andere Schritte gehen.

Hausverwaltung ansprechen

Der erste sinnvolle Schritt, das Problem anzugehen, ist Kontakt mit der Hausverwaltung aufzunehmen. In der Hausverwaltung arbeiten auch nur Menschen und mit diesen kann man reden. Eventuell gibt es eine gute Begründung für das Versäumnis und auf diese Weise kann die Hausverwaltung sich ebenfalls mitteilen.

Besonders hilfreich ist es auch, mit anderen Eigentümern oder Bewohnern zu sprechen. Vielleicht empfinden diese ähnlich wie man selbst oder können ein anderes Licht auf die Sache werfen. Gemeinsam kann man auch effektiver vorgehen, wenn man sich bei der Hausverwaltung meldet.

Durch ein Gespräch kann das Problem genannt werden und die Hausverwaltung hat die Möglichkeit, auf die Wünsche der Eigentümer einzugehen. In den meisten Fällen reicht dieser Schritt bereits, um ein Problem mit der Hausverwaltung zu lösen.

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Hausverwaltung abmahnen

Sollte das Gespräch mit der Hausverwaltung keine Früchte tragen, so bleibt immer noch die Möglichkeit, die Hausverwaltung abzumahnen. Eine Abmahnung muss immer durch den Eigentümer erfolgen. Dieser Schritt ist besonders Effektiv bei Pflichtverletzungen, die nicht besonders schwerwiegend sind. Eine wiederholte Versäumnis des Abgabetermins für die Nebenkostenabrechnung beispielsweise. Oder ein Bericht wurde nicht ordnungsgemäß erstellt. Mithilfe einer Abmahnung kann man mehr Druck auf die Hausverwaltung ausüben, als mit einem ersten Gespräch. Sie zeigt, dass man das Thema ernst nimmt, gibt der Hausverwaltung aber auch die Möglichkeit, selbstständig den Pflichten nachzukommen.

Gerichtliche Schritte gegen die Hausverwaltung

Wenn alles Reden und Abmahnen bei der Hausverwaltung nur auf taube Ohren stößt, ist es Zeit, eine externe Beschwerdestelle aufzusuchen. In diesem Fall sind gerichtliche Schritte durchaus angemessen. Je nach Fall kann ein einzelner Eigentümer oder die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft klage gegen die Hausverwaltung erheben.

Hausverwaltung abberufen und kündigen

Bei schwerwiegenden Problemen mit der Hausverwaltung kann es möglich sein, dass am Ende nur die Kündigung übrig bleibt. Dafür muss allerdings die Entscheidung durch einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgen. Ein einzelner Eigentümer darf diesen Schritt nicht alleine gehen. Auch persönliche Differenzen können nicht zu einer Kündigung der Hausverwaltung führen.

Fazit

Grundsätzlich ist es ratsam, auf die Hausverwaltung zuzugehen und die Problemlösung in den Fokus zu setzen. Wilde Anschuldigungen und aggressives Vorgehen wird nur das Verhältnis zwischen Eigentümern und Hausverwaltung vergiften. Wenn sich die Hausverwaltung allerdings querstellt, sollte man als Eigentümer nicht zögern, die Wohnungseigentümergemeinschaft zu kontaktieren und gemeinsam Druck aufzubauen, um die Hausverwaltung an ihre Pflichten zu erinnern.