Verkehrswert, Marktwert und Beleihungswert: die Unterschiede

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Wer eine Immobilie verkauft, finanziert oder erbt, bekommt für dasselbe Objekt schnell drei verschiedene Zahlen genannt – und jede davon ist auf ihre Weise richtig. Der Makler spricht vom Marktwert, die Bank rechnet mit dem Beleihungswert, im Gutachten steht der Verkehrswert. Wer die Unterschiede kennt, versteht auch, warum die Finanzierungszusage plötzlich niedriger ausfällt als erwartet.

Das Wichtigste in Kürze
  • Verkehrswert und Marktwert sind juristisch dasselbe – § 194 BauGB nennt beide Begriffe in einem Atemzug.
  • Der Beleihungswert liegt in der Regel 10 bis 20 Prozent unter dem Marktwert. Er ist bewusst vorsichtig gerechnet.
  • Für Ihren Zins entscheidend ist der Beleihungsauslauf: Darlehensbetrag geteilt durch Beleihungswert.
  • Wer unter 60 Prozent Beleihungsauslauf bleibt, bekommt üblicherweise die besten Konditionen.
  • Für Finanzamt, Grundsteuer und Zwangsversteigerung gelten noch einmal eigene Wertbegriffe.

Der Verkehrswert ist gesetzlich definiert

Der Verkehrswert ist der einzige der drei Begriffe, der im Gesetz steht. § 194 des Baugesetzbuchs beschreibt ihn als den Preis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre – nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften des Grundstücks, und ausdrücklich ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.

Dieser Zusatz ist wichtiger, als er klingt. Wenn ein Nachbar Ihr Grundstück unbedingt haben will, weil er sein eigenes vergrößern möchte, und deshalb 40.000 Euro über Marktniveau zahlt, ist das ein persönliches Verhältnis. Der Verkehrswert bleibt davon unberührt. Genauso wenig zählt ein Notverkauf unter Zeitdruck – auch das ist kein gewöhnlicher Geschäftsverkehr.

Wie der Verkehrswert konkret ermittelt wird, regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung, seit Anfang 2022 in der Fassung ImmoWertV 2021. Sie kennt drei Verfahren: das Vergleichswertverfahren für selbst genutzte Häuser und Wohnungen, das Ertragswertverfahren für vermietete Objekte und das Sachwertverfahren, wenn Vergleichsdaten fehlen. Welches Verfahren wann greift, haben wir im Beitrag Wie finde ich heraus, wie viel meine Immobilie wert ist? ausführlich erklärt.

Ermitteln darf den Verkehrswert grundsätzlich jeder – rechtssicher wird er aber erst durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen oder durch den Gutachterausschuss der Gemeinde.

Marktwert: derselbe Begriff, anderer Sprachgebrauch

Im Gesetz steht wörtlich „Verkehrswert (Marktwert)“. Beide Begriffe meinen dasselbe; der Zusatz wurde eingefügt, um an die international übliche Bezeichnung market value anzuschließen. Juristisch gibt es also keinen Unterschied.

Im Alltag wird „Marktwert“ trotzdem lockerer verwendet – meist für den Preis, den man heute tatsächlich am Markt bekommt. Und der ist nicht identisch mit dem Angebotspreis. Der Angebotspreis ist eine Verhandlungsposition, oft bewusst 5 bis 10 Prozent über der eigenen Erwartung angesetzt. Was am Ende im Kaufvertrag steht, liegt in ruhigen Marktphasen regelmäßig darunter.

Für die Einordnung hilft ein Blick auf die amtliche Statistik: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lagen die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland im ersten Quartal 2026 um 1,4 Prozent über dem Vorjahresquartal – mit deutlichen regionalen Unterschieden. Eigentumswohnungen in dünn besiedelten ländlichen Kreisen legten um 3,6 Prozent zu, in den sieben größten Städten nur um 0,3 Prozent. Ein pauschaler „Marktwert nach Bundesdurchschnitt“ existiert also nicht.

Der Beleihungswert: warum die Bank kleiner rechnet

Der Beleihungswert ist kein Marktpreis, sondern eine Risikogröße. Er beschreibt den Wert, den die Immobilie über die gesamte Laufzeit des Darlehens hinweg voraussichtlich behält – unabhängig von konjunkturellen Ausschlägen und ohne spekulative Elemente. Für Pfandbriefbanken ist das in § 16 des Pfandbriefgesetzes und in der Beleihungswertermittlungsverordnung geregelt, andere Institute orientieren sich daran.

Praktisch bedeutet das: Die Bank zieht vom Markt- oder Kaufpreis einen Sicherheitsabschlag ab, üblicherweise 10 bis 20 Prozent. Dazu kommt, dass bestimmte Positionen gar nicht erst angesetzt werden. Eine hochwertige Einbauküche, ein Kaminofen oder eine aufwendige Gartengestaltung erhöhen den Kaufpreis, bringen im Fall einer Verwertung aber wenig. Sie fließen deshalb oft nicht in den Beleihungswert ein.

Wer in einem stark gestiegenen Marktumfeld kauft, spürt diesen Unterschied besonders. Die Bank rechnet dann bewusst gegen die Marktstimmung.

Beleihungsgrenze und Beleihungsauslauf

Zwei weitere Begriffe tauchen im Finanzierungsgespräch auf, und beide bauen auf dem Beleihungswert auf.

Die Beleihungsgrenze ist der Anteil des Beleihungswerts, den die Bank als erstrangig gesichert ansieht – je nach Institut und Objekt meist 60 bis 80 Prozent. Alles darüber gilt als nachrangig und wird mit einem Aufschlag bepreist.

Der Beleihungsauslauf ist die Kennzahl, die Ihren Zinssatz am stärksten beeinflusst. Er beschreibt, welchen Anteil des Beleihungswerts Ihr Darlehen ausmacht:

Beleihungsauslauf = Darlehensbetrag ÷ Beleihungswert × 100

Die meisten Banken staffeln ihre Zinsen entlang dieser Kennzahl, typischerweise an den Schwellen 60, 80, 90 und 100 Prozent. Zwischen der besten und der schlechtesten Stufe liegen je nach Anbieter mehrere Zehntel Prozentpunkte – bei einem Darlehen über 300.000 Euro und 30 Jahren Laufzeit summiert sich das schnell auf einen fünfstelligen Betrag.

Ein Rechenbeispiel mit allen drei Werten

Angenommen, ein Reihenhaus wird für 449.000 Euro angeboten und für 420.000 Euro verkauft. Die Bank setzt einen Sicherheitsabschlag von 15 Prozent an.

PositionBetrag
Angebotspreis des Verkäufers449.000 €
Tatsächlicher Kaufpreis, also Marktwert420.000 €
Sicherheitsabschlag der Bank (15 %)− 63.000 €
Beleihungswert357.000 €
Beleihungsgrenze (80 % des Beleihungswerts)285.600 €
Kaufnebenkosten (rund 11 %)46.200 €
Gesamtkosten des Erwerbs466.200 €

Wie viel Eigenkapital Sie einbringen, entscheidet nun über den Beleihungsauslauf – und damit über Ihren Zinssatz:

EigenkapitalDarlehensbetragBeleihungsauslaufEinordnung
80.000 €386.200 €108 %über dem Beleihungswert, deutlicher Zinsaufschlag
150.000 €316.200 €89 %üblicher Bereich, moderater Aufschlag
220.000 €246.200 €69 %günstige Konditionsstufe

Das Beispiel zeigt den entscheidenden Punkt: Nicht der Kaufpreis, sondern der Beleihungswert ist der Nenner in dieser Rechnung. Wer nur den Kaufpreis im Kopf hat, unterschätzt seinen Beleihungsauslauf systematisch. Mehr dazu im Ratgeber Baufinanzierung ohne Eigenkapital und im Rechenbeispiel zur tragbaren Kredithöhe.

Welcher Wert gilt wann?

AnlassMaßgeblicher WertWer ermittelt ihn
Verkauf am freien MarktVerkehrswert als Orientierung, dann AngebotspreisMakler oder Sachverständiger
BaufinanzierungBeleihungswertdie finanzierende Bank
Erbschaft und SchenkungGrundbesitzwert nach BewertungsgesetzFinanzamt, Gegenbeweis per Gutachten möglich
Scheidung oder ErbauseinandersetzungVerkehrswertSachverständiger, oft gerichtlich bestellt
ZwangsversteigerungVerkehrswert nach § 74a ZVGgerichtlich bestellter Gutachter
GrundsteuerGrundsteuerwert nach LandesmodellFinanzamt

Dass für dieselbe Immobilie mehrere Werte nebeneinander existieren, ist also kein Widerspruch, sondern Absicht. Jeder Wert beantwortet eine andere Frage.

Was Sie daraus für Ihre Finanzierung mitnehmen

Fragen Sie im Finanzierungsgespräch aktiv nach dem angesetzten Beleihungswert. Manche Institute nennen ihn von sich aus nicht, obwohl er die Grundlage Ihres Zinssatzes ist. Weicht er ungewöhnlich stark vom Kaufpreis ab, lohnt sich die Nachfrage, welche Positionen abgezogen wurden – und ob eine zweite Bank anders rechnet. Die Unterschiede zwischen den Instituten sind bei diesem Punkt größer als bei den ausgewiesenen Zinssätzen. Worauf es beim Vergleich sonst noch ankommt, steht im Beitrag Beste Bank für die Baufinanzierung.

Unser Tipp

Rechnen Sie vor dem ersten Bankgespräch selbst nach: Kaufpreis minus 15 Prozent ergibt einen realistischen Schätzwert für den Beleihungswert. Teilen Sie Ihren geplanten Darlehensbetrag durch diese Zahl. Liegen Sie über 90 Prozent, sollten Sie entweder mehr Eigenkapital einplanen oder gezielt Banken ansprechen, die auch bei hohem Beleihungsauslauf noch faire Konditionen bieten.

Häufige Fragen

Ist der Beleihungswert immer niedriger als der Kaufpreis?

In aller Regel ja. Nur wenn Sie deutlich unter Marktniveau kaufen – etwa aus einer Erbengemeinschaft heraus –, kann der Beleihungswert den Kaufpreis erreichen oder übersteigen. Die Bank finanziert dann trotzdem meist nur den tatsächlichen Kaufpreis zuzüglich nachgewiesener Modernisierungskosten.

Kann ich gegen einen zu niedrigen Beleihungswert vorgehen?

Einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Bewertung gibt es nicht – die Bank entscheidet über ihre eigene Sicherheit. Sie können aber sachlich nachbessern: vollständige Unterlagen, aktuelle Fotos, Nachweise über Modernisierungen der letzten Jahre, ein aktueller Energieausweis. Objekte, zu denen die Bank wenig weiß, werden im Zweifel vorsichtiger bewertet.

Brauche ich ein Verkehrswertgutachten für den Verkauf?

Für einen normalen Verkauf am freien Markt nicht. Ein Gutachten wird interessant, wenn mehrere Parteien sich einigen müssen oder eine Behörde beteiligt ist – bei Erbauseinandersetzung, Scheidung, Betreuung oder gegenüber dem Finanzamt. Für die reine Preisfindung reicht in der Regel eine fundierte Markteinschätzung.

Was ist der Unterschied zum Grundsteuerwert?

Der Grundsteuerwert ist eine rein steuerliche Rechengröße, die nach dem Modell des jeweiligen Bundeslandes ermittelt wird. Er hat mit dem Preis, den Sie am Markt erzielen, nichts zu tun und eignet sich nicht als Anhaltspunkt für einen Verkauf.

Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Zinssätze, Bewertungspraxis und Konditionen unterscheiden sich zwischen den Instituten und ändern sich laufend. Stand: September 2026.